[ PATENTANWALTSAUSWEIS ]
Mitglieder der Patentanwaltskammer erhalten auf Antrag einen Berufsausweis im
Scheckkartenformat. Er bescheinigt dem Inhaber, dass er dem Berufsstand der
Patentanwälte angehört. Der Ausweis erleichtert den Zugang sowie die Legitimation
vor den Gerichten. Für die Erstellung eines Patentanwaltsausweises wird eine
Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.
Der Berufsausweis kann telefonisch bei der Geschäftsstelle
der Patentanwaltskammer (089 / 24 22 78 0) oder
per E-Mail unter dpak@patentanwalt.de bestellt werden.