[ Einsatz der Schutzrechte ]
Vielfältiger Nutzen – von Designvorsprung bis Werbewirkung.
Gewerbliche Schutzrechte verhindern die Nachahmung,
also die kostenlose Übernahme von geschützten Innova-
tionen oder Marken durch Wettbewerber – richtig. Aber:
Der Nutzen von Schutzrechten ist weitaus größer, er reicht
vom Designvorsprung bis zur Werbewirkung.
[ Verbietungsrecht ] [ Markenwert ]
[ Werbewirkung ] [ Lizenzen ]
[ Designvorsprung ]