| [ DIE BEHANDLUNG VON ARBEITNEHMER-ERFINDUNGEN ] | ||||
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Anspruch auf eine angemessene Vergütung. In Deutschland müssen Arbeitnehmer, die eine technische Erfindung machen, diese unverzüglich ihrem Arbeitgeber in Textform |
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Gibt der Arbeitgeber die Erfindung innerhalb der vier Monate frei, gehört sie ausschließlich dem Erfinder und kann von ihm uneingeschränkt verwertet werden. Nimmt der Arbeitgeber die Diensterfindung während der Frist in Anspruch oder erklärt er sich innerhalb der Frist nicht, so gehen alle Rechte Der Erfinder hat aber als Ausgleich dafür einen Anspruch auf angemessene |
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