[ DIE BEHANDLUNG VON ARBEITNEHMER-ERFINDUNGEN ]
Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

In Deutschland müssen Arbeitnehmer, die eine technische Erfindung machen, diese unverzüglich ihrem Arbeitgeber in Textform
melden. Innerhalb von vier Monaten kann der Arbeitgeber dann erklären, ob er die Diensterfindung in Anspruch nimmt oder freigibt.

Gibt der Arbeitgeber die Erfindung innerhalb der vier Monate frei, gehört sie ausschließlich dem Erfinder und kann von ihm uneingeschränkt verwertet werden. Nimmt der Arbeitgeber die Diensterfindung während der Frist in Anspruch oder erklärt er sich innerhalb der Frist nicht, so gehen alle Rechte
an der Erfindung, insbesondere auch das der wirtschaftlichen Verwertung,
auf den Arbeitgeber über. Dieser ist verpflichtet, eine Patent- oder Gebrauchs-
musteranmeldung einzureichen.

Der Erfinder hat aber als Ausgleich dafür einen Anspruch auf angemessene
Vergütung; die Berechnung der Vergütung, die dem angestellten Erfinder aus
der Vermarktung der Erfindung zusteht, richtet sich nach der wirtschaftlichen
Verwertbarkeit der Erfindung, den Aufgaben und der Stellung des Erfinders
im Unternehmen sowie dem Anteil des Unternehmens am Zustandekommen
der Erfindung. Näheres ist in Vergütungsrichtlinien geregelt.