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Die Patentanwaltskammer ist eine bundesunmittelbare Körper- schaft des öffentlichen Rechts gemäß § 53 PAO. Sie wird gemäß § 73 Abs. 1 PAO gerichtlich und außergerichtlich durch ihre Präsidentin, Frau Patentanwältin Dr. Brigitte Böhm, LL.M., vertreten. Sie unterliegt der Staatsaufsicht durch den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts (§ 57 PAO). Verantwortliche Redaktion Idee und Realisation
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